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Metatags als Namens-/Markenrechtsverletzungen/unlauterer Wettbewerb
(it.recht)
    

Inhalt
             1. Namensrechtsverletzung
             2. Markenrechtsverletzung
             3. unlauterer Wettbewerb

1. Namensrechtsverletzung

Das OLG Celle hat entschieden, dass die Nutzung eines fremden natürlichen Namens in Metatags gegen das Namensrecht des Trägers verstößt.

2. Markenrechtsverletzung

Eine Verwendung von eingetragenen Markennamen kann nicht nur Probleme bei Domainamen verursachen, sondern auch wenn sie in Metatags verwandt werden. Zwischen den Instanzgerichten war umstritten, ob eine Nennunng fremder Markennamen in Metatags eine Markenrechtsverletzung ist (dafür LG Stuttgart, Urt. v. 3.12.2001, Az.: 41 KfH O 131/01 - Playmate; LG München I, Urt. v. 24.6.2004, Az. 17HK 0 10389/04; OLG Hamburg (Urt. 6.5.2004, Az. § U 34/02; dagegen OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.2.2004, Az. I-20 U 104/03).

Mit seinem Urteil vom 18.5.2006 (Az. I ZR 183/03) hat der BGH diese Rechtsunsicherheit beendet und entschieden, dass die Verwendung fremder Marken in Metatags eine Markenrechtsverletzung darstellt.

3. unlauterer Wettbewerb

Das LG Essen hat am 26. Mai 2004 (Az. 44 0 166/03) entschieden, dass die lexikonartige Aufzählung von Begriffen in Metatags, die auch bei weitem Verständnis nicht im Zusammenhang mit dem Inhalt der Website ständen, zu einer Manipulation von Suchmaschinen führe und daher gegen § 1 UWG verstosse.

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