logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
mergers and acquisitions (M&A)
(recht.allgemein)
    

Mit M&A wird im englischen (und neudeutschen) das Aufgabengebiet einer Anwältin bezeichnet, die Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufe betreut.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise