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Mehrwertdiensterufnummer/0190er
(it.recht)
    

Mit Mehrwertdiensterufnummer wird eine Rufnummer bezeichnet, deren Anbieter/Inhaber für jeden Anruf eine bestimmte Summe vergütet bekommt, die dem anrufenden Endkunden belastet wird. Dies soll es dem Anbieter ermöglichen bestimmten Dienstleistungen (sog. Mehrwertdienste) entgeltlich anzubieten (z.B. Rechtsberatung, Auskunftssysteme, technische Hotlines etc.).

Sind die Mehrwertdiensterufnummern auf der einen Seite eine sinnvolle Möglichkeit zur einfachen Abrechnung, sind sie auf der anderen Seite ein ideales Mittel für Betrug, siehe z.B. die Webdialer.

Organisatorisch werden die Mehrwertdiensterufnummern über eine Wiederverkaufskette angeboten: Der eigentliche Erbringer des Mehrwertdienstes, der Anbieter der konkreten Rufnummer, hat einen Vertrag mit einem Rufnummernbetreiber, der den technischen Rahmen zur Verfügung stellt. Dieser selbst hat wiederum Verträge mit den Verbindungsnetzbetreibern. Der Endkunde schließt bei Anwahl einer Mehrwertdiensterufnummer aber nur einen Vertrag mit dem Erbringer des Mehrwertdienstes (BGH v. 20.10.2005, Az. III ZR 37/05). Entsprechend kann nur dieser im eigenen Namen die Leistung an sich verlangen.

  • Verbindungsnetzbetreiber (z.B. die Telekom)
  • Rufnummernbetreiber/Mehrwertdienstebetreiber
  • Erbringer des Mehrwertdienstes

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