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Von mehrgliedriger Vertretung spricht man, wein Vertretungsorgan aus mehreren Mitgliedern besteht (z.B. mehrköpfiger
Vorstand beim Verein). Für die Wirksamkeit der Vertretung kommen grundsätzlich
drei Möglichkeiten in Betracht:
- Einzelvertretung (Jedes Mitglied hat alleine Vertretungsmacht)
- Gesamtvertretung (Nur alle Mitglieder zusammen haben Vertretungsmacht)
- Mehrheitsprinzip (Die Mehrheit der Mitglieder hat Vertretungsmacht), z.B. beim
Verein.
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