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Mehrbedarf/Sonderbedarf, trennungsbedingter
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt.gatte)
    

Mit trennungsbedingtem Mehrbedarf wird der laufende Mehrbedarf bezeichnet, der dem Partner entsteht, der durch Auszug jetzt zusätzliche Kosten hat (z.B. durch Anmieten einer Mietwohnung). Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Quotenunterhalt auch den Mehrbedarf deckt

Mit trennungsbedingtem Sonderbedarf werden dagegen einmalig zusätzliche anfallende Kosten der Trennung bezeichnet (z.B. Umzugskosten). Diese Kosten sind grundsätzlich aus dem laufenden (Quoten-) Unterhalt zu bestreiten, soweit beim Pflichtigen nicht zusätzliche nichtprägende Einkünfte oder Vermögen vorhanden ist.

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