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Medaillen/Münzstücke
(recht.oeffentlich)
    

Medaillen oder Münzstücke sind Metallgegenstände, die das Aussehen und/oder die technischen Eigenschaften einer Münze besitzen, aber nicht von den zuständigen Stellen als Zahlungsmittel ausgegeben wurden (Vgl. VO (EG) Nr. 2182/2004 v. 6.12.2004)

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