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Maßnahmegesetz/Einzelfallgesetz
(recht.oeffentlich.staat)
    

Ein Maßnahmegesetz ist ein Gesetz, dass speziell (offen oder versteckt) für einen Einzelfall erlassen wurde. Maßnahmegesetze sind im Bereich von Grundrechtseinschränkungen generell unzulässig (Art. 19 Abs. 1) und ansonsten nur in engen Schranken zulässig.

Beispiel: Der Bundestag erläßt ein Gesetz, dass der Firma O vorschreibt bestimmte Rußfilter in der Produktion zu verwenden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausnahmegesetz * Schranken-Schranken