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Maßgabevorbehalt
(recht.allgemein und recht.oeffentlich.staat)
    

Von einem Maßgabevorbehalt wird gesprochen, wenn eine Handlungsermächtigung nur unter Maßgabe bestimmter Voraussetzungen eingeräumt wird. Insbesondere im Zusammenhang mit der an Voraussetzungen geknüpften Ermächtigung zur Mitwirkung Deutschlands in der europäischen Union (Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG) wird hinsichtlich der Voraussetzungen von einem Maßgabevorbehalt gesprochen.

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