logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Markt der Meinungen
(it.recht)
    

Der BGH hat mit Urteil v. 30.6.1996 (Az: VI ZR 386/94) entschieden, daß ein ehrverletzendes Zitat dem Zitierenden dann nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung zugerechnet werden kann, wenn er sich entweder von dem Zitat ernsthaft distanziert hat, oder wenn das Zitat "schlicht Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes ist, in welcher - gleichsam wie auf einem 'Markt der Meinungen' - Äußerungen und Stellungnahmen verschiedener Seiten zusammen- und gegenübergestellt werden."

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Forenhaftung/Störerhaftung Meinungsforum