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Makler-Alleinauftrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von einem Makler-Alleinauftrag spricht man, wenn ein Makler exklusiv mit der Vermittlung eines Geschäftes, z.B. dem Verkauf einer Immobilie, beauftragt wird.

Die in den AGB vereinbarte Laufzeit darf nicht unbegrenzt sein, auch ist der Ausschluss der außerordentlichen Kündbarkeit nicht zulässig. Die Höchstlaufzeit richtet sich nach dem Gegenstand des Maklervertrages. Bei Grundstücken dürften max. sechs Monate wirksam sein.

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