Mit lucrum ex re wird der Wert bezeichnet, der in einer Sache verkörpert ist und der ihr entzogen werden kann.
Beispiel: Das Guthaben auf einer Telefonkarte. Nutzt ein Täter eine entwendete Telefonkarte und gibt sie anschließend zurück hat er sich hinsichtlich des Entzugs des verkörperten Wertes eines Diebstahls strafbar gemacht.
Mit lucrum ex negotio cum re wird der Gebrauchswert einer Sache bezeichnet, der ihr nicht entzogen werden kann.
Beispiel: A entwendet dem B einen Kopierer um ihn für einen Tag zu nutzen und anschließend zurückzugeben. Toner und Papier füllt er selbst ein.
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