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Lotterie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Lotterie wird ein Glücksspiel bezeichnet, das nach einem bestimmten Plan bestimmte Gewinne in Aussicht stellt. Das öffentliche Betreiben einer Lotterie ist genehmigungspflichtig, das Veranstalten ohne Genehmigung ist gemäß § 284 StGB strafbar.

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