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Mit Londoner Akte wird eine Vereinbarung der sog.
Neunmächtekonferenz (Belgien, BRD, Großbritannien, Italien, Kanada,
Luxemburg, Niederlande, USA) bezeichnet. In dieser Vereinbarung wurde die
Beteiligung West-Deutschlands am Brüsseler Vertrag, die Einrichtung einer
Rüstungskontrolle, der deutsche Verzicht auf atomare, biologische und
chemische Waffen, ferngelenkte Geschosse, strategische Bomber und
Kriegsschifte über 3000 Tonnen und die Möglichkeit Deutschlands zum Beitritt
in die Nato festgelegt.
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