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Lohndrift/Lohnschere
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Als Lohndrift wird die Auseinanderentwicklung von tatsächlich gezahltem Lohn (= Effektivlohn) und Tariflohn bezeichnet. Dabei spricht man von positiver Lohndrift, wenn der Effektivlohn gegenüber dem Tariflohn steigt und negativer Lohndrift, wenn der Effektivlohn gegenüber dem Tariflohn sinkt.

Der Begriff Lohnschere kann zu einem synonym mit Lohndrift verwandt werden, dient zum anderen aber auch allgemein für die Bezeichnung einer Differenz zwischen zwei verglichenen Lohngruppen.

Beispiel: Man spricht davon, dass die Lohnschere zur Privatwirtschaft sich öffnet, wenn die Gehälter in der Privatwirtschaft stärker steigen als die Gehälter im öffentlichen Dienst.

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