logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Lichtbildbelehrung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Lichtbildbelehrung wird eine Erklärung bezeichnet, die ein Antragsteller für einen biometrischen Reisepass (ePass) unterschreiben muss, wenn sein Lichtbild nicht den Anforderungen der vom Bundesinnenministerium vorgegebenen Foto-Mustertafel entspricht, er aber trotzdem auf diesem Foto besteht, weil z.B. aufgrund seiner Physiognomie keine anderen Aufnahmen möglich sind.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise