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Mit Lichtbildbelehrung wird eine Erklärung bezeichnet, die ein Antragsteller für einen biometrischen Reisepass (ePass) unterschreiben muss, wenn sein Lichtbild nicht den Anforderungen der vom Bundesinnenministerium vorgegebenen Foto-Mustertafel entspricht, er aber trotzdem auf diesem Foto besteht, weil z.B. aufgrund seiner Physiognomie keine anderen Aufnahmen möglich sind.
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