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lex Julia de Bonis Cedendis
(recht.geschichte.rom)
    

Wird lex Iulia de bonis cedendis wir das zu den leges juliae gerechnete Gesetz bezeichnet, dass es dem Schuldner erlaubte von seiner persönlichen Haftung durch Aufgabe seines Eigentums zugunsten seiner Gläubiger frei zu werden. Diese Regelung war eine Vorform der Insolvenz.

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