logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Lehrling/Lehrherr
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Lehrling ist die früher übliche Bezeichnung für Auszubildende. Lehrherr die frühere Bezeichnung für den Ausbildenden bzw. Ausbildungsbetrieb. Für weiteres siehe unter Ausbildungsverhältnis/Berufsausbildung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise