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Leasing
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Leasing bezeichnet man die Überlassung eines Wirtschaftsgutes (Fahrzeuge, Maschinen, Gebäude usw.) an einen Leasingnehmer gegen Entgelt.

Was hier grundsätzlich nach einem Mietvertrag klingt kann rechtlich, je nach Ausformung, unterschiedlich zu qualifzieren sein.

  • Finanzierungsleasing (wird z.T. als Darlehen eingeordnet)
  • Operatingleasing
  • Immobilienleasing
  • Herstellerleasing
  • Null-Leasing
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Auf diesen Artikel verweisen: Cross Border Leasing (CBL)