Im englischen Rechtssystem ein auf Lebenszeit in das
Oberhaus
berufener Richter. Die Gesamtheit der Lawlords ist die
oberste Instanz der engl. Rechtsprechung.
Da sie als Oberhausmitglieder gleichzeitig Aufgaben der
gesetzgebende Gewalt wahrnehmen, liegt hier eine Durchbrechung der
Gewaltenteilung vor.
Allerdings ist eine Reform dieses Systems geplant.
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