Mit Lauschangriff oder großer Lauschangriff wird die 1998 noch unter der Regierung Kohl erfolgte Novellierung der StPO zur Erweiterung der
Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Bereich
der Privatwohnung bezeichnet. Die Novellierung erfolgte nach einer dafür notwendigen Änderung des
Grundgesetzes.
Die Novellierung der StPO wurde am 3.3.2004 vom BVerfG für größtenteils rechtswidrig erklärt, da Verstöße gegen Art. 1 GG vorlagen. Die Änderung des Grundgesetzes
blieb unbeanstandet.
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