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Landesverwaltung, Aufbau
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Grundsätzlich unterscheidet man auf Landesebene zwischen den allgemeinen Verwaltungsbehörden und den Sonderverwaltungsbehörden/Fachbehörden (z.B. Landesamt für Umwelt und Geologie). Dabei sind die allgemeinen Verwaltungsbehörden immer dann zuständig, wenn keine Sonderverwaltungsbehörde zuständig ist.

allgemeine
Verwaltungsbehörden
Sonderverwaltungs-Behörden
Oberstufe Landesministerien/Landesregierung und Landesrechnungshof
Mittelstufe Regierungspräsident, Landesamt für Straßen- und VerkehrswesenLandesamt für Umwelt und Geologie, Landeskriminalamt usw. In anderen Bundesländern die Oberschulämter
Unterstufe Landrat
und Bürgermeister im Rahmen der Auftragsangelegenheiten, Finanzämter, die Landräte als Behörden der Landesverwaltung

Die Sonderverwaltungsbehörden sind den Ministerien nachgeordnet und gehören zu den Landesoberbehörden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Fachbehörde * Regierungspräsident//Regierungsbezirk/Regierungspräsidium * Auftragsangelegenheiten