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Kurswert
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Inhalt
             1. Wertpapierrecht

1. Wertpapierrecht

Der Kurswert eines Wertpapiers ist sein am Markt erzielbarer Preis. Gegenbegriff: Nennwert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nennwert