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Kunstfehler, ärztlicher
(recht.straf.bt und )
    

Von einem Kunstfehler spricht man wenn ein Arzt einen Heileingriff in den Körper eines Patienten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornimmt. In diesem Fall entfällt die Rechtfertigungswirkung von Einwilligung bzw. GOA oder Notstand. Die Folge ist, dass eine Strafbarkeit des Arztes wegen Körperverletzung oder Tötung in Betracht kommt.

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