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Von kumulativer Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn mehrere Personen selbständig einen Erfolg verursachen, es sich aber nicht aufklären lässt, wer welchen Anteil hat.
Beispiel: zwei Unternehmen leiten jeweils soviele Schadstoffe in einen Fluss ein, dass jede Menge für sich genommen gereicht hätte, den Fischbestand zu vernichten. Hier handelt jeder Beteiligte voll kausal.
Im Strafrecht wird insoweit von alternativer Kausaliät gesprochen. Siehe unter Kausalität, Strafrecht.
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