Von Kriminalstrafe spricht man bei einer von einem Strafgericht aufgrund des Verstoßes gegen ein Strafgesetz ausgesprochenen Strafe. Von Polizeistrafe spricht man dagegen bei einer durch die Verwaltung aufgrund eines Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften ausgesprochenen Strafe (= Ordnungswidrigkeit)
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