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Krankheit
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Inhalt
             1. Sozialversicherungsrecht
             2. Arbeitsrecht

1. Sozialversicherungsrecht

Im Sinne der Krankenversicherung ist Krankheit jeder regelwidrige Körper- und Geisteszustand der behandlungsbedürftig ist.

2. Arbeitsrecht

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Auf diesen Artikel verweisen: § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall