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Kontinentalsperre
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Mit Kontinentalsperre wird die Ausweitung des seit 1793 in Frankreich geltenden Boykotts englischer Waren auf das europäische Festland und auf Waren aus den englischen Kolonien im Jahr 1803 durch Napoleon I. bezeichnet. Die Kontinentalsperre wurde durch eine Kontrolle aller Nordseehäfen durch französische Soldaten durchgesetzt. Englische Schiffe waren nicht zugelassen, bzw. wurden bei Zuwiderhandlung beschlagnahmt.

England reagierte auf diesen Boykott mit einer Blockade aller Nordseehäfen zwischen Brest und Hamburg. Englische Kriegsschiffe stoppten alle Schiffe, die in französische, holländische oder deutsche Häfen einlaufen wollten und schleptten sie in englische Häfen.

Folge der Kontinentalsperre war neben einem Aufblühen des Schmugglerwesens die Beförderung der Industrialisierung des europäischne Festlands, dass nicht mehr ohne weiteres auf Güter aus England zugrückgreifen konnte. Letztlendlich littt unter die Kontinentalsperre insbesondere die Bevöllkerung der von Frankreich besetzten Gebiet in Europa.

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