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Konsolidation/Konsols, Wertpapierrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Konsolidation wird im Wertpapierrecht die Zusammenlegung von mehreren Schuldverpflichtungen mit unterschiedlichen Bedingungen (z.B. Laufzeiten) zu einer neuen einheitlichen Schuldverschreibung (= Konsols) bezeichnet.

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