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Konsignation/Exporkommission
(recht.)
    

Von Kosignation oder Exportkommission spricht man bei einem Komissionsgeschäft mit Auslandesbeteiligung. Davon zu unterscheiden ist der Begriff des Konsignationslagers.

Dabei unterscheidet man zwischen direkter und indirekter Konsignation. Bei direkten Konsignation übergibt der Konsignant die Ware direkt an einen ausländischen Verkaufskommissionär zum Verkauf.

Bei der indirekten Konsignation übergibt der im Inland ansässige Konsignant Waren an den Konsignatar, damit dieser sie unter Einschaltung eines im Ausland sitzenden Kommissionärs verkauft. Dabei wird regelmäßig vereinbart, dass der Kommissionär dem Konsignanten 80 % des Fakturawertes als Vorschuss zahlt.

Beispiel:

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