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Konflikte zwischen Privaten lassen sich, wenn sie sich nicht von selbst erledigen (z.B. wegen Interessenswegfalls) auf verschiedene Arten lösen:
- durch die Beteiligten
- durch Dritte
- Private Organe (Mediation)
- Staatliche Organe
- Schlichtungs- und Gütestellen
- Gerichte (Zivil- uU. Verwaltungsgerichte)
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