logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Kondominium/Kondominat
(recht.voelker)
    

Inhalt
             1. Völkerrecht
             2. Kommunalrecht

1. Völkerrecht

Mit Kondominium oder Kondominat (lat.) wird die Herrschaft mehrerer Staaten über ein Gebiet bezeichnet. Auch das beherrschte Gebiet selbst wird als Kondominium oder Kondominat bezeichnet.

Beispiel: Von 1899 bis 1953 herrschten Großbritannien und Ägypten gemeinsam über den Sudan. Von 1906 bis 1980 herrschten Großbritannien und Frankreich gemeinsam über die Neuen Hebriden (heute Vanuatu).

2. Kommunalrecht

Im Kommunalrecht wird mit Kondominium ein staatlicher Genehmigungsvorbehalt für bestimmte kommunale Angelegenheiten bezeichnet, der dazu führt, dass Kommune und Staat gemeinsam entscheiden müssen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise