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Kollegialprinzip/Monokratisches Prinzip
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Beim Kollegialprinzip ist eine Behörde so organisiert, dass Entscheidungen von einem Kollegium getroffen werden (auch Kollegialbehörde). Während beim Monokratischen Prinzip die Entscheidung nur dem Behördenleiter zusteht, der sie dann auf Untergeordnete delegieren kan.

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