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körperliche Untersuchung
(recht.straf.prozess und recht.zivil.formell.prozess)
    

Inhalt
             1. Strafprozeß
             2. Zivilprozeß

1. Strafprozeß

Eingriff in den Körper eines Beschuldigten zur Ermittlung besonderer körperlicher Merkmale oder zur Feststellung von Fremdstoffen (z.B. Alkohol) im Körper.

Der Beschuldigte muß einen solchen Eingriff gemäß § 81a STPO dulden. Er darf aber nur von einem Arzt durchgeführt werden.

2. Zivilprozeß

Im Zivilprozeßrecht ist ein entsprechender Eingriff gemäß 372a ZPO zur Entnahme von Blutproben im Rahmen der Festellung einer Abstammung zu dulden.

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