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Körperschaftsurkunde
(recht.zivil.materiell)
    

Körperschaftsurkunde ist die ungebräuchliche Bezeichnung für ein Schriftstück, dass die Errichtung und damit die Rechtsfähigkeit einer Körperschaft bestätigt. Nur selten liegt sie in Form einer amtlichen Urkunde vor, Beipspiel: Urkunde der Bayerischen Staatsregierung für den Bayerischen Bauernverband (siehe unten).

In diesem Sinne ist z.B. der Gesellschaftsvertrag mit dem ein rechtsfähige Gesellschaft gegründet wird eine Körperschaftsurkunde. Auch das Gesetz mit dem eine Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet worden ist, ist in diesem Sinne eine Körperschaftsurkunde.

Behörden verfügen über keine Körperschaftsurkunden, da sie keine Körperschaften sondern Teil des Staates sind.

Urkunde für den Bayerischen Bauernverband

Nachdem sich die bayerische Bauernschaft in einer Tagung am 7. September 1945 im Bayerischen Bauernverband vollkommen geeinigt hat, sieht sich die Bayerische Staatsregierung veranlaßt, dem Bayerischen Bauernverband die Rechte der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Damit ist der Bayerische Bauernverband als die Berufsorganisation der bayerischen Landwirtschaft anerkannt.

Der Bayerische Bauernverband hat die Belange der Landwirtschaft in allen Fragen des ländlichen Lebens zu vertreten. Ihm werden auch Aufgaben übertragen, wie sie früher zum Teil von der Bayerischen Landesbauernkammer sowie den Kreis- und Bezirksbauernkammern durchgeführt worden sind. Damit ist die Selbstverwaltung der bayerischen Landwirtschaft in ihren eigenen Belangen gewährleistet. Im besonderen obliegt dem Bayerischen Bauernverband auch die Betreuung der Mitarbeiter der Bauern, also der landwirtschaftlichen Dienstboten und Landarbeiter.

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