Mit Koalition bezeichnet die Zusammenarbeit von mindestens zwei Parteien
in einem Parlament bei der Regierungsbildung. In der Regel wird eine
Koalition nur dann eingegangen wenn einer Partei für die Alleinregierung die
notwendigen Stimmen fehlen. Trotzdem kann es auch bei eine absoluten
Mehrheit zu Koalitionen kommen.
Zur Wirksamkeit von Koalitionsverträgen siehe hier.
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