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In der Klägerstation ist die Schlüssigkeit des Klägervorbringens zu untersuchen. D.h. die Frage, ob, die Wahrheit aller vom Kläger vorgetragenen Tatsachen unterstellt, dem Kläger der behauptete Anspruch zusteht.
Die Klägerstation ist mit einem zusammenfassenden Ergebnis abzuschliessen:
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Vorbringen des Klägers schlüssig/unschlüssig/teilweise schüssig ist.
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