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Konnektivitäts-Koordinations-Antrag (KK-Antrag)
(it.recht)
    

Mittels KK-Antrag wird für eine Domain ein Prozeß zum Wechsel des für die Domain eingetragenen Name-Servers bei der denic eingeleitet.

Da der Nameserver mit dem Provider verbunden ist, ist für einen Provider-Wechsel ein KK-Antrag notwendig. So kann, mit Zustimmung des Domain-Inhabers, die Domain vom Nameserver des einen Provider zum Nameserver eines anderen Providers wechseln.

Im Rahmen eines KK-Antrags ist auch der Wechsel des Inhabers möglich. Siehe für näheres unter Domainübertragung.

Aufgrund eines KK-Antrages fragt der neue Provider über denic beim alten Provider an, ob die Domain freigegeben werden kann. Diese Frage muß der Provider dann, in Absprache mit seinem Kunden, dem Inhaber der Domain, bejahen (mit einen ACK) oder verneinen (mit einem NACK).

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