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Mit Kirchenasyl wird die Gewährung von Schutz vor staatlicher Verfolgung in zum Gottesdienst bestimmten Räumen bezeichnet. Aus rechtlicher Sicht gibt es in Deutschland grundsätzlich keine Garantie für diesen Schutz. D.h. der Staat kann in einer Kirche unter den gleichen Voraussetzungen Verhaftungen vornehmen, wie in anderen Räumen. Diskutiert wird allerdings ein Schutz des Kirchenasyls als Bestandteil der Glaubensfreiheit des/der Asylgewährenden (Müller NVwZ 2001, 879
Abschiebungshaft bei einem "Kirchenasyl").
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