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Kautionssparbuch
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.miete)
    

Von einem Kautionssparbuch spricht man, wenn die Mietkaution in Form der Verpfändung eines Sparguthabens an den Vermieter geleistet wird. Die Verpfändung erklärt mittels einer Verpfändungserklärung.

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