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Kautelarjurisprudenz/Dezisionsjurisprudenz
(recht.allgemein)
    

Mit Kautelarjurisprudenz wird der Teil der Rechtswissenschaft bezeichnet, der sich mit der Vertragsgestaltung beschäftigt.

Mit Dezisionsjurisprudenz wird dagegen der Teil bezeichnet, der sich mit der Entscheidung streitiger Fälle beschäftigt.

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