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Kaufpreisaufteilung zur Ermittlung des Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden
(recht.notar)
    

Kann im notariellen Vertrag aufgeteilt werden. Der VGH hat mit Urteil vom 16.9.2015 entschieden, dss eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag die nicht zum Schein getroffen wurde, verbindlich ist. Die Aufdteilung selbst von den Ansuchenden mitzuteilen.

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