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Artikel Diskussion (1)
Katzenberger, Leo
(recht.geschichte.20.5)
    

Inhalt
             1. Sachverhalt
             2. Urteil
             3. Bewertung
             4. Folgen

Leo Katzenberger ist ein Opfer deutscher NS-Unrechtsjustiz.

1. Sachverhalt

Leo Katzenberger, ein Deutscher jüdischen Glaubens, besaß ein Haus, das er teilweise vermietet hatte. Unter anderem an die "arische" Irene Scheffler die Tochter eines Freundes, der ihn bat ein Auge auf sie zu haben. Es entwickelte sich daher eine väterlich-freundschaftliche Beziehung zu Frau Scheffler, die aber weitgehend abbrach als diese Herrn Seiler heiratete und nur noch ihr Fotoatelier in dem Mietshaus betrieb. Im Jahr 1941 wird Leo Katzenberger wegen eines Verstoßes gegen das Blutschutzgesetz verhaftet, dessen §§ 2, 5 den unehelichen (Geschlechts-) Verkehr zwischen "Juden" und Deutschen verbaten und unter Strafe stellten. Aufgrund einer eidlichen Aussage Irene Seilers, in der sie angab, den Annäherungen von Leo Katzenberger hätten jegliche geschlechtliche Beweggründe gefehlt, wollte der Untersuchungsrichter Groben den Haftbefehl wieder aufheben. Dies verhinderte allerdings Landgerichtsdirektor Oswald Rothaug.

2. Urteil

Das Urteil wurde vom "Sondergericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg bei dem Landgerichte Nürnberg-Fürth" durch die Richter Dr. Rothaug (Vorsitzender) sowie Dr. Ferber und Dr. Hoffmann (Beisitzer) gefällt. Das Gericht kam entgegen der Aussage von Frau Seiler, die entsprechend auch wegen Meineids angeklagt und verurteilt wurde und aufgrund der Aussagen anderer Mieter zu dem Ergebnis,: "daß in geschlechtlichen Beweggründen der Ausgangspunkt für die Zärtlichkeiten der beiden Angeklagten zu suchen ist". Da das Gericht weiterhin davon ausging, dass Leo Katzenberger die Abwesenheit von Irene Seilers Ehemann, der eingezogen war, ausnutzte wurde er gemäß §§ 2, 5 Abs. 2 Blutschutzgesetz iVm §§ 2, 4 Volksschädlingsverordnung zum Tode verurteilt.

3. Bewertung

Die Anwendung der Volkschädlingsverordnung auf Verstöße gegen das Blutschutzgesetz war selbst unter NS-Juristen umstritten und auch von der Beweislage her fernliegend. Ebenso gab es keinen Grund die Aussage von Frau Seiler in Zweifel zu ziehen. Das Gericht hätte Leo Katzenberger freisprechen müssen. Entsprechend haben sich seine Mitglieder wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Mord strafar gemacht.

4. Folgen

Leo Katzenberge wurde am 3.6.1942 hingerichtet. Seinen Mördern passierte recht wenig. Rothaug wurde in Nürnberg angeklagt und verurteilt, aber schon 1957 vorzeitig aus der Haft entlassen. Ferber wurde 1968 zu drei Jahren, Hoffmann zu zwei Jahren verurteilt. In der Revision schieden beide Angeklagte aus dem Verfahren aus (Ferber 1970, Hoffman 1973). 1976 wurden beide Verfahren eingestellt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Justizmord * Unrechtsurteil * Volksschaedlingsverordnung