logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Kartellverfahren
(recht.eu)
    

Mit Kartellverfahren wird regelmäßig das einheitliche Verwaltungsverfahren der EU-Kommission bezeichnet, mit dem Verstöße gegen das europäische Kartellrecht geahndet werden. Bei festgestelltem Verstoß kann die Kommission eine Geldbuße gegen das betroffene Unternehmern verhängen.

Beispiel: Im Jahr 2011 hat die EU-Kommission im Rahmen eines Kartellverfahren wegen Preisabsprachen gegen mehrere europäische Autohersteller ermittelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise