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Mit Kartellverfahren wird regelmäßig das einheitliche Verwaltungsverfahren der EU-Kommission bezeichnet, mit dem Verstöße gegen das europäische Kartellrecht geahndet werden. Bei festgestelltem Verstoß kann die Kommission eine Geldbuße gegen das betroffene Unternehmern verhängen.
Beispiel: Im Jahr 2011 hat die EU-Kommission im Rahmen eines Kartellverfahren wegen Preisabsprachen gegen mehrere europäische Autohersteller ermittelt.
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