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kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KapovAZ)/Arbeit auf Abruf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Von KapovAZ oder Arbeit auf Abruf spricht man, wenn ein Arbeitnehmer keine festen Arbeitszeiten hat, sondern vom Arbeitgeber bei Bedarf abgerufen wird. Dabei muss aber eine bestimmte wöchentliche Dauer festgelegt werden, die auch entlohnt werden muss.

Die Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitszeit, flexible