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Kanzler
(recht.geschichte und recht.oeffentlich.staat und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
(engl. chancellor)
    

Inhalt
             1. Rechtsgeschichte
             2. Staatsrecht
             3. Verwaltungsrecht

1. Rechtsgeschichte

Im Mittelalter wurde mit Kanzler ein Hofbeamter bezeichnet, dessen Aufgabe die Ausfertigung von Staatsurkunden war.

2. Staatsrecht

Kurzform für Bundeskanzler.

3. Verwaltungsrecht

An Hochschulen ist Kanzler die Bezeichnung für den leitenden Beamten der Hochschulverwaltung.

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