Mit Kameralistik wird die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichnet nach der
die Haushalte in öffentlichen Verwaltungen (z.B. Gemeinde oder Universität)
geführt werden. Im Gegensatz dazu steht die doppelte Buchführung (Doppik)
der privaten Unternehmen. Im Gegensatz zu Doppik ist die Kameralistik nicht
in der Lage alle Vorgänge abzubilden. So kennt die einfache Kameralistik
z.B. keinen Wertverlust. Dieses Manko versucht man durch die erweiterte
Kameralistik zu beheben.
Die Kameralistik geht zurück auf die Grundsätze für die Verwaltung der
fürstlichen Kammergüter.
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