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Mit JVEG wird das Gesetz bezeichnet, das die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten regelt.
Das JVEG stammt aus dem Jahr 2004. Vorher waren diese Fragen im Zeugen und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZUSEG) geregelt.
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