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Jugendschutzsachen
(recht.straf.prozess)
    

Mit Jugendschutzsachen werden Strafverfahren bezeichnet bei denen Jugendliche Opfer sind. Diese Verfahren werden unabhängig vom Alter des Täters vor den Jugendgerichten geführt, da man diesen Kompetenz im Umgang mit den jugendlichen Opfern und Zeugen zutraut.

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