logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
i.V.m.
(recht.allgemein)
    

I.V.m. ist die Abk. für in Verbindung mit.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsschutz/Arbeitsschutzrecht/Betriebsschutz/Arbeitszeitschutz * Wer will was von wem woraus?