Mit Inzidentantrag bezeichnet man einen Antrag des Beklagten im anhängigen Rechtsstreit auf Schadensersatzanspruch gegen den Kläger wegen einer Vollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil oder einem vorläufig vollstreckbaren Urteil welches später aufgehoben wurde (§ 302 Abs. 4 und § 717 Abs. 2 ZPO).
Es handelt sich bei dem Inzidentantrag um eine Widerklage, die allerdings nicht an die Voraussetzungen der Widerklage gebunden ist:
- Der Antrag kann noch in der Revisionsinstanz gestellt werden
- Die Rechtshängigkeit tritt rückwirkend für den Zeitpunkt der Zahlung ein
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